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 Unsere AGB 


 I. Allgemeines ...

1. Ma�gebliche Vertragsgrundlage f�r alle von uns (Auftragnehmer) �bernommenen Auftr�ge sind die beigef�gten Allgemeinen Vertragsbedingungen, VOB Teil B, und die nachstehenden Gesch�ftsbedingungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgr�nden schriftlich erfolgen; dies insbesondere bei �nderungen des Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zus�tzlicher Leistungen(B � 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B).
3. Angebote sind f�r den Auftragnehmer nur 30 Kalendertage bindend.


 II. Angebots- und Entwurfsunterlagen ...

1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachpr�fungen von Berechnungen, Kostenvoranschl�ge oder andere Unterlagen d�rfen ohne unsere Zustimmung weder vervielf�ltigt noch dritten Personen zug�nglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverz�glich an uns zur�ckzugeben.
2. Beh�rdliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verf�gung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verf�gung zu stellen.


 III. Preise ...

1. F�r vom Auftraggeber angeordnete �ber-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschl�ge berechnet.
2. Eine Mehrwertsteuererh�hung kann im nichtkaufm�nnischen Verkehr an den Auftraggeber weitergegeben werden, wenn die Ware bzw. Leistung nach dem Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluss geliefert oder erbracht wird.


 IV. Zahlung ...

1. Alle Zahlungen sind aufs �u�erste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne Abzug an den Auftragnehmer zu leisten.
2. Wechsel werden nur erf�llungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
3. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umst�nde bekannt, die die Kreditw�rdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingel�st, ist der Auftragnehmer, nachdem er eine angemessene Frist zur Vertragserf�llung gesetzt und zugleich erkl�rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag k�ndigen werde, nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu k�ndigen (�9 Nr. 2 VOB/B).


 V. Lieferzeit und Montage ...

1. Sind Ausf�hrungsfristen nicht vereinbart, so sind mit den Arbeiten unverz�glich nach Auftragsbest�tigung, sp�testens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem�� II. Ziffer 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gew�hrleistet und eine eventuelle Sicherheit bzw. eine vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.


 VI. Eigentumsvorbehalte ...

1. Der Auftragnehmer beh�lt sich das Eigentum und das Verf�gungsrecht an den Liefergegenst�nden bis zum Eingang s�mtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Soweit die Liefergegenst�nde wesentliche Bestandteile des Grundst�ckes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenst�nde, die ohne wesentliche Beeintr�chtigung des Bauk�rpers ausgebaut werden k�nnen, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenst�nden zur�ck zu �bertragen.
3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Werden Liefergegenst�nde mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so �bertr�gt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder sein Miteigetumsrecht an dem neuen Gegenstand in H�he der Forderung des Auftragnehmers an den Auftragnehmer.


 VII. Abnahme und Gefahren�bergang ...

1. Der Auftragnehmer tr�gt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.
2. Wird die Anlage vor der Abnahme durch h�here Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umst�nde besch�digt oder zerst�rt, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgef�hrten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
3. Ger�t der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Bezugszeitpunkt auf ihn �ber. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gr�nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers �bergeben hat.
4. die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endg�ltige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und f�r den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung).

 VIII.Haftung ...

1. Die Gew�hrleistung f�r erbrachte Leistungen richtet sich nach � 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen f�r die Ausf�hrung von Bauleistungen, VOB Teil B (VOB/B).
2. Farbabweichungen geringen Ausma�es (z.B. herstellungsbedingt) und Farbabweichungen, die auf Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zur�ckzuf�hren sind, gelten als vertragsgem��.

 IX. Gerichtstand ...

1. Gerichtstand ist der Ort der Bauausf�hrung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Auftraggeber eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder �ffentlich rechtlichen Sonderverm�gens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.

   J�rgen Poledniok   •   JPBAU  •  Im Odemsloh 67  •  44357 Dortmund